Technische Bestimmungen für den Fernwärmeanschluss
Da die Fernwärmeversorgung zur Wärmeabgabe an eine grosse Anzahl Wärmebezüger bestimmt ist, muss bei der Erstellung der Anschluss- und Hausanlagen ein hohes Mass an Sicherheit gewährleistet sein. Störende Auswirkungen auf andere Wärmebezüger sind durch sachgemässe Konstruktion und Ausführung zu vermeiden (Undichtheiten, Ermüdungsbrüche, Korrosion usw.).
Die Energie Versorgung Riggisberg (EVR) AG kann eine ausreichende Wärmeversorgung nur dann gewährleisten, wenn die technischen Bestimmungen bei der Planung und Ausführung sowie beim Betrieb der anzuschliessenden Anlagen beachtet werden.
Die an das Fernleitungsnetz anzuschliessenden Anlagen müssen allen geltenden behördlichen Vorschriften entsprechen sowie nach den jeweiligen Regeln der Technik berechnet und ausgeführt sein.
Technische Bestimmungen Dorfzentrum.pdf
Technische Bestimmungen Ost.pdf