Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Kunden gelten seit dem 1. Januar 2012 die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die EVR AG liefert den Kunden gestützt auf diese AGB Energie im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Sie liefert die Energie in der Regel ununterbrochen innerhalb der üblichen Toleranzen für Spannung und Frequenz.
Für den Neuanschluss von Liegenschaften, für Änderungen sowie Erweiterungen bestehender Anschlüsse, für den Parallelbetrieb elektrische Energieerzeugungsanlagen und Notstromanlagen mit dem Verteilnetz usw. besteht eine Bewilligungspflicht.
Die Rechnungsstellung durch die EVR AG erfolgt wie bisher quartalsweise aufgrund des Energieverbrauchs.