Bestimmungen

über den Netzanschluss- und Netzkostenbeitrag im Verteilnetz

Für die Kunden gelten seit dem 1. Januar 2012 die neuen Bestimmungen über den Netzanschluss- und Netzkostenbeitrag im Verteilnetz. Letztere basieren neu auf dem Kabelquerschnitt der Netzanschlussleitung bzw. der Nennstromstärke der eingesetzten Anschlusssicherungen.

Das Erstellen der Anschlussleitung ab der Netzanschlussstelle im bestehenden Verteilnetz bis zur Netzgrenzstelle erfolgt durch die EVR AG oder deren Beauftragte. Die EVR AG erhebt für die Netzanschlussleitung Kostenbeiträge. Zusätzlich können für das vorgelagerte Verteilnetz angemessene Netzkostenbeiträge verrechnet werden. Die entsprechenden Beiträge sind in separaten Ausführungsvorschriften geregelt. 

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