Leistungsauftrag
Die Gemeinde Riggisberg überträgt der EVR AG, gestützt auf das Reglement vom 28. Juni 2011, die Versorgung mit Strom, in dem vom Kanton zugewiesenen Versorgungsgebiet. Die EVR AG übernimmt die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Gemeinde Riggisberg. Sie gewährleistet die Versorgungssicherheit gemäss den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch technisch sichere und leistungsfähige Anlagen. Vorbehalten bleiben Unterbrechungen der Versorgung infolge Betriebsstörungen in den Versorgungsanlagen, Energieknappheit, Versorgungsunterbrüchen bei den Vorlieferanten, Einschränkungen als Folge behördlicher Anordnungen und Vorschriften oder aufgrund höherer Gewalt.
Die EVR AG ist soweit verpflichtet, die in dem vom Kanton zugewiesenen Versorgungsgebiet gelegenen Liegenschaften zu erschliessen, als sich dies aus den Vorschriften des übergeordneten Rechts ergibt.
Für Reparaturen, Unterhalts- und Erweiterungsarbeiten an den elektrischen Anlagen und Leitungen ist die EVR AG berechtigt, die Energielieferungen kurzfristig zu unterbrechen. Soweit möglich werden derartige Unterbrechungen den Energiebezügern rechtzeitig mitgeteilt. Nach Möglichkeit wird bezüglich Unterbruchszeitpunkt und -dauer auf deren Bedürfnisse Rücksicht genommen.
Die EVR AG sorgt zudem für eine zweckmässige Beleuchtung der Strassen, Plätze und weiteren öffentlicher Anlagen.